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22-Jährige soll Kellerbrand in Grünau gelegt haben: Berufungsprozess startet am Landgericht

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Ein Kellerbrand in Grünau aus dem Oktober 2018 beschäftigt erneut die Justiz. Am Dienstag ist der Berufungsprozess am Landgericht Leipzig gestartet. Eine 22-Jährige wurde im Oktober letzten Jahres wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Sachbeschädigung vom Amtsgericht zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, hatte aber Berufung eingelegt.

Nach Angaben des Gerichts hatte sie im Keller eines Mehrfamilienhauses im Andromedaweg in Grünau eine Folie angezündet. Möbel und Unrat fingen dadurch Feuer. Ein Urteil wird voraussichtlich am 9. März fallen.