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30 Jahre nach Sexualmord - lebenslange Freiheitsstrafe für Täter

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Mehr als 30 Jahre nach einem Sexual­mord bei Plauen ist ein 62-Jähriger zu einer lebens­langen Haftstrafe verur­teilt worden. Das Landge­richt Zwickau sah es am Mittwoch nach 43 Verhand­lungs­tagen als erwiesen an, dass Helmut S. am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunder­lich verge­wal­tigt und erdros­selt hat. Wegen der Bruta­lität der Tat stellte die Schwur­ge­richts­kammer zudem die beson­dere Schwere der Schuld fest. Damit wird eine vorzei­tige Haftent­las­sung für den Mann aus dem thürin­gi­schen Gera erschwert. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staats­an­walt­schaft und Neben­klage. Verur­teilt wurde der gebür­tige Zwickauer nach dem zum Zeitpunkt der Tat geltenden DDR-Recht wegen der Möglich­keit einer gerin­geren Strafe. Danach sah der Paragraf 112 für Mord eine Freiheits­strafe von mindes­tens zehn Jahren oder lebens­läng­lich vor, nach dem heutigen Mordpa­ra­graf 211 ist nur eine lebens­lange Haft möglich.Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Die Vertei­di­gung, die einen Freispruch gefor­dert hatte, kündigte die Prüfung einer Revision an. (dpa)