60 in Sachsen inhaftierte EU-Ausländer sollen ihre Strafen in ihren Heimatländern absitzen
Das wird vielen polnischen und tschechischen Strafgefangenen in Sachsen nicht gefallen. Ein Teil von ihnen muss seine Strafe in der Heimat absitzen. Die Staatsanwaltschaften im Freistaat haben nach Informationen unseres Senders auf Anweisung des Justizministers die ersten 60 sogenannten Überstellungsverfahren eingeleitet. Rund die Hälfte davon betrifft Gefangene in den Justizvollzugsanstalten Görlitz und Bautzen. Bedingung: Die Betroffenen müssen noch mindestens ein halbes Jahr ihre Freiheitsstrafe verbüßen.
Nach Angaben des Sächsischen Justizministeriums basieren die Verfahren auf einer EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde.
In den Justizvollzugsanstalten in Sachsen sitzen derzeit rund 240 Polen und Tschechen.