Ab 1. März gilt Gehölzschnitt-Verbot
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Vom 1. März bis 30. September dürfen Leipziger ihre Bäume, Hecken und Gebüsche nicht abschneiden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin. Damit sollen die Tiere geschützt werden, die auf die Gehölze angewiesen sind – zum Beispiel Vögel beim Brutnest-Bauen. Bei Verstoß droht eine Geldbuße, hieß es. Ausnahmen sind das Verschneiden von Grün aus Verkehrssicherheit.