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Ab 1. März gilt Gehölzschnitt-Verbot

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Vom 1. März bis 30. September dürfen Leipziger ihre Bäume, Hecken und Gebüsche nicht abschneiden. Darauf weist das Amt für Umwelt­schutz hin. Damit sollen die Tiere geschützt werden, die auf die Gehölze angewiesen sind – zum Beispiel Vögel beim Brutnest-Bauen. Bei Verstoß droht eine Geldbuße, hieß es. Ausnahmen sind das Verschneiden von Grün aus Verkehrs­si­cher­heit.