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Abgabefrist für Hochwasseranträge endet Mitte Dezember

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Von der Hochwasser-Katastrophe betrof­fene Unter­nehmen und Haushalte können noch bis Montag sogenannte Zuwen­dungs­an­träge stellen. Diese müssen dann beim Landkreis Leipzig eingehen, damit sie noch frist­ge­recht an die Sächsi­sche Aufbau-Bank weiter­ge­leitet werden können. Geför­dert werden Maßnahmen zur Besei­ti­gung von Schäden durch die Flut im letzten Jahr aber auch der Wieder­aufbau von Gebäuden an anderen Orten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet. Mehr Infor­ma­tionen erhalten Betrof­fene unter 03433 241 - 1011 bei Frau Kurth vom Landkreis.