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AfD-Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig

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Die sächsische AfD hat beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig Beschwerde eingelegt - gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses, einen Großteil der AfD-Landesliste nicht zuzulassen. Das hat der Verfassungsgerichtshof  mitgeteilt. Mit der Beschwerde sei der Antrag verbunden, eine einstweilige Anordnung gegen die Entscheidung zu erlassen. Man bemühe sich, den Fall vor der Landtagswahl am 1. September zu klären. Der Landeswahlausschuss hatte aus formalen Gründen nur die ersten 18 von 61 Plätzen der AfD-Liste zugelassen. Bei einem guten Wahlergebnis könnte die AfD damit nicht alle Mandate besetzen.