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Affäre um herrenlose Häuser in Leipzig kommt vor den BGH

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Die Affäre um die sogenannten herren­losen Häuser in Leipzig wird im kommenden Monat ein Fall für den Bundes­ge­richtshof (BGH). Am 9. November werde der 5. Straf­senat in Leipzig über den Freispruch ehema­liger Mitar­beiter des Leipziger Rechts­amtes verhan­deln, teilte der BGH am Mittwoch mit. Ein für Juli angesetzter Verhand­lungs­termin war kurzfristig abgesagt worden. Den Beschul­digten wurde vorge­worfen, beim Verkauf von Immobi­lien nicht immer die recht­mä­ßigen Erben gesucht und infor­miert zu haben. Die Staats­an­walt­schaft hatte deshalb eine Verur­tei­lung wegen Untreue und Betrugs gefor­dert. Das Landge­richt Leipzig sah dies jedoch nicht als erwiesen an und sprach die drei früheren Rathaus­mit­ar­beiter sowie eine Rechts­an­wältin 2014 frei. Über die Revision der Staats­an­walt­schaft wird nun der BGH entscheiden. Hinter­grund des Skandals waren die vielfach ungeklärten und kompli­zierten Grund­stücks­ver­hält­nisse nach dem Mauer­fall. In Leipzig war es üblich, für leerste­hende Gebäude sogenannte gesetz­liche Vertreter zu bestellen. Diese veräu­ßerten die Immobi­lien, der Erlös ging auf städti­sche Verwahr­konten. Der Vorwurf: Es wurde versäumt, die recht­mä­ßigen Erben zu suchen - auch wenn diese leicht zu ermit­teln gewesen wären.