- Das Landgericht Leipzig. Hier findet der Berufungsprozess statt (Symbolbild).
Supermarkt-Chef soll zwei Mitarbeiterinnen sexuell belästigt haben
Ein 44-jähriger Leipziger muss sich kommende Woche zum zweiten Mal wegen der gleichen Sache vor Gericht verantworten: Er soll als Filialleiter eines Supermarktes zwei Mitarbeiterinnen belästigt haben. Die Anklage lautet auf sexuellen Übergriff mit Gewalt.
Um diese konkreten Vorwürfe geht´s
Abgespielt haben sollen sich die Vorfälle im Markkleeberger Ortsteil Wachau, also in dem Aldi dort. Der einen Mitarbeiterin hätte er laut Anklage „sein entblößtes Glied gezeigt und ihr mitgeteilt haben, dass er mit ihr schlafen wolle.“ Passiert sein soll das am 16. April 2021. Bei einer anderen Mitarbeiterin soll er im September oder Oktober des gleichen Jahres sogar handgreiflich geworden sein: Mit der Äußerung, dass er verrückt nach ihr wäre, habe er sie gepackt, an die Wand gedrückt und sein bedecktes, aber erregtes Geschlechtsteil an ihrem Rücken gerieben, so ein Gerichtssprecher. Seit dem Jahr ist er auch nicht mehr bei der Supermarkt-Kette beschäftigt, wie uns ein Sprecher des Unternehmens erklärt hat.
Doch stimmt das alles?
Das Amtsgericht Borna sprach den 44-Jährigen in erster Instanz frei - mit der Begründung, dass in beiden Fällen Aussage gegen Aussage stünde und man deshalb keine sichere Feststellung treffen könne, die eine Verurteilung begründen würde. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, weshalb der Fall nun noch mal neu vorm Landgericht Leipzig aufgerollt wird.
Der Prozess soll am Montag (6. Oktober) um 10 Uhr beginnen. Dazu sind drei weitere Verhandlungstermine angesetzt - am 13., 15. und 16. Oktober, auch jeweils ab 10 Uhr.