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Allgemein­verfügung zum Schutz des Eisvogels aufgehoben

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Die Allge­mein­ver­fü­gung zum Schutz des Eisvo­gels am Floßgraben ist seit Samstag aufge­hoben. Damit dürfen Wasser­fahr­zeuge aller Art wie Kajaks und Kanus wie ohne Einschrän­kungen zwischen Stadt und Neuse­en­land verkehren. Verboten bleibt laut Stadt das Befahren des Floßgra­bens mit motori­sierten Booten. Das Brüten des unter Natur­schutz stehenden Eisvo­gels sei schon Mitte August abgeschlossen gewesen, heißt es weiter.