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Angeklagter im Bautzener Lügendetektor-Test beteuert Unschuld

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War er es oder war er es nicht? Hat er ein neunjähriges Mädchen sexuell missbraucht oder ist er Opfer eines Racheaktes geworden? Der Angeklagte hat sich freiwillig einem Test mit dem Lügendetektor unterzogen. Ihm wird seit heute vor dem Amtsgericht Bautzen der Prozess gemacht.

Der 44-Jährige aus Göda soll sich bei einem Besuch bei seinem Bruder in der Schweiz an der Tochter von dessen Partnerin vergangen haben. Er hatte mit dem Mädchen im Schlafzimmer der Eltern einen Film geschaut. Dabei soll es passiert sein. Das bestreitet der 44-Jährige. Er nahm ausführlich zu dem Vorwurf Stellung.

Das Mädchen sei in ihn vernarrt gewesen, sexuelle Handlungen habe es aber nicht gegeben. Das Verhältnis zu seinem Bruder bezeichnete der Angeklagte als gut – bis zu jenem Zeitpunkt, als herauskam, dass er ein Verhältnis mit dessen Lebensgefährtin hatte. Beide hatten sich über Monate heimlich leidenschaftliche SMS geschrieben. Die Beziehung seines Bruders zu dessen Freundin charakterisierte der Angeklagte als problematisch. Zwischen Beiden kriselte es. Mindestens zweimal habe die Polizei kommen müssen und den Bruder aus der Wohnung gewiesen.

Dem Lügendetektor-Test hat sich der Gödaer freiwillig unterzogen. Damit möchte er seine Unschuld beweisen. Die renommierte Rechtspsychologin Gisela Klein hat den Angeklagten befragt. Die Ergebnisse fließen in die Beweisaufnahme ein. Sie haben für Amtsrichter Dirk Hertle, der die Verhandlung führt, den Rang eines Sachverständiger-Gutachtens. Dabei beschreitet der Jurist Neuland.

Das Gericht will sich jedoch nicht allein auf den Polygrafen-Test, also den Lügendetektor, verlassen. So wurde das Mädchen vernommen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Einige seiner Aussagen hätten sich mit den Angaben aus der Anklage gedeckt, andere nicht, so der Richter anschließend.

Die Mutter des Mädchens bestätigte den Vorwurf der Anklage. Ihre Tochter habe sich drei Monate später ihr anvertraut. „Ich war perplex. Mir wurde auf einmal der Boden unter den Füßen weggezogen. Ich glaube meiner Tochter zu 100 Prozent“, sagte sie aus. Sie räumte auch die Beziehung zum Angeklagten ein. „Wir hatten SMS-Sex“. Sie habe sich dann ihrem Lebensgefährten offenbart, sowohl die Beziehung zu dessen Bruder gestanden als auch von der Aussage ihrer Tochter berichtet. Den Fall zur Anzeige brachte aber nicht sie, sondern ihr Lebensgefährte, und zwar ein halbes Jahr später.

Der Richter wollte heute auch den Bruder des Angeklagten vernehmen. Aber er war nicht erschienen. Er müsse zu Hause in der Schweiz auf den Hund aufpassen, ließ ihn seine Lebensgefährtin entschuldigen.

Der Prozess wird am 26. Oktober fortgesetzt. An diesem Tag soll der Test mit dem Lügendetektor ausgewertet, der Bruder des Angeklagten gehört und anschließend das Urteil gesprochen werden.