Anwohnerparken: Gäste müssen zwei Wochen vor Besuch Antrag stellen
Für das Anwohnerparken im Waldstraßenviertel hat die Stadt nun den vollständigen Regelkatalog vorgestellt. Darin ist erstmals auch das Gästeparken geregelt. Als Gäste zählen demnach alle, die ihren Wohnsitz nicht in Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg, Taucha oder Markranstädt haben. Wer einen Gästeparkausweis haben möchte, muss seinen Wohnsitz und den des Gastgebers mit Ausweispapieren nachweisen. Auch das Nummernschild des Autos muss laut Stadt angegeben werden.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen im Voraus gestellt werden. Bis zu zwei Wochen kann man als Gast im Waldstraßenviertel parken. Das kostet zwischen 10 und 60 Euro.
Etwa 307.000 Euro will die Stadt so pro Jahr einnehmen. Mit dem Geld soll unter anderem der Mehraufwand für die Verwaltung bezahlt werden. Starttermin für das Anwohnerparken bleibt der 1. Januar 2020.
Den vollständigen Regelkatalog können sie unter diesem Link einsehen: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014246