Aufenthaltsverbote in der Dresdner Neustadt verhängt
Die Dresdner Polizei will die Kriminalität in der Neustadt nun mit Aufenthaltsverboten eindämmen. "Heute werden die ersten zwei Aufenthaltsverbote für Bereiche der Äußeren Neustadt zugestellt", teilte ein Polizeisprecher mit. Das Verbot gilt demnach ab sofort für zunächst drei Monate.Mehrfach gefährliche Körperverletzungen"Betroffen von der Maßnahme sind ein 21-jähriger Eritreer sowie ein 23-jähriger Libyer. Beide Männer sind in diesem Jahr bereits mehrfach mit gefährlichen Körperverletzungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten. Die Straftaten hatten sie fast ausschließlich innerhalb des nun ausgesprochenen Verbotsbereiches begangen", heißt es in einer Mitteilung der Dresdner Polizei.Revierleiter: "Sicherheitsgefühl zum Teil nachhaltig gestört"Matthias Imhof, Leiter des Polizeireviers Dresden-Nord, teilte dazu mit: "Das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Gästen und Gewerbetreibenden ist zum Teil nachhaltig gestört. Neben unseren Ermittlungen und der erhöhten Präsenz in dem Bereich sind die Aufenthaltsverbote ein weiterer Baustein des polizeilichen Einsatzkonzepts, um die Situation in dem beliebten Stadtteil wieder zu verbessern."Aufenthaltsverbot gilt nachtsDas Aufenthaltsverbot gilt zwischen Königsbrücker Straße, Bischofsweg, Kamenzer Straße, Louisenstraße, Martin-Luther-Straße sowie Bautzner Straße zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr. Sollten die Flüchtlinge in diesem Zeitraum in dem Bereich auftauchen, werden sie für eine Nacht in Polizeigewahrsam genommen. Zwangsgeld und Zwangshaft sind weitere mögliche Konsequenzen bei festgestellten Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, hieß es von der Polizei. Auch weitere Aufenthaltsverbote werden derzeit geprüft, hieß es.In den vergangenen Monaten war die Polizei insbesondere an den Wochenenden immer wieder im Großeinsatz. Taschendiebstahl, Überfälle, Schlägereien und Belästigungen sorgten immer wieder für Unmut. Auch Händler, Vereine, Ortsamt und Polizei diskutierten mehrfach die Problematik. Am Scheune-Vorplatz sollte auch durch mehr Beleuchtung für Sicherheit gesorgt werden. Von Seiten der FDP wurde zuletzt auch gefordert, den Alaunplatz nachts zu beleuchten.Rechtsgrundlage: Sächsisches PolizeigesetzRechtsgrundlage für die Aufenthaltsverbote ist das Sächsische Polizeigesetz. In Paragraph 21 heißt es:(2) Die Polizei kann einer Person für höchstens drei Monate den Aufenthalt in einem Gemeindegebiet oder -gebietsteil untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird. Das Verbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken und darf räumlich nicht den Zugang zur Wohnung der betroffenen Person umfassen. Die Vorschriften des Versammlungsrechts sowie die Wahrnehmung berechtigter Interessen durch die betroffene Person bleiben unberührt. Scharfe Kritik an AufenthaltsverbotDer Dresdner Linken-Politiker Silvio Lang kommentierte die Entscheidung bei Twitter: "Das Beispiel Bautzen macht Schule?! Erschreckend. Und noch immer kein einziges Aufenthaltsverbot für Nazis in Sachsen." Hintergrund: auch in Bautzen wurde kürzlich ein Aufenthaltsverbot für einen Asylbewerber ("King Adobe") verhängt." Lang sagte auf Nachfrage: "Das löst nicht Probleme, sondern verlagert diese nur an andere Orte. Wenn solche Verbote beidseitig ausgesprochen werden, auch für Rechtsextreme, gebe es weniger Aufregung."Polizeisprecher Thomas Geithner schildert DetailsThomas Geithner, Sprecher der Dresdner Polizei, erläuterte bei uns im Interview, dass es in beiden Fällen um sechs bis sieben Straftaten seit Jahresbeginn geht. "Es handelt sich um keine Lappalien", sagte Geithner. Die beiden Fälle stehen aber in keinem Zusammenhang. Der Mann aus Eritrea (21) habe in diesem Jahr bereits in Haft gesessen. Er habe beispielsweise am 14. Mai auf der Alaunstraße eine Glasflasche einer Person an den Kopf geworfen. In einem anderen Fall habe er eine abgebrochene Glasflasche als Waffe eingesetzt. Der Libyer habe beispielsweise am 12. August einer Person den Finger gebrochen, teilte Geithner mit. Am 13. April soll er an der Belästigung einer Frau beteiligt gewesen sein. Acht Personen hatten auf der Alaunstraße eine Frau belästigt, der Libyer soll einen Helfer attackiert haben. Auf der Görlitzer Straße soll er mit einem Komplizen eine Person geschlagen und zwei Handys gestohlen haben. "Es sind also Straftaten, die über den 'normalen' Ladendiebstahl weit hinausgehen", sagte Geithner. Ob und wann diese Fälle von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht werden, konnte Geithner nicht sagen. Es gehe bei den Aufenthaltsverboten um eine präventive Maßnahme. "Wir probieren das jetzt, nachdem andere Maßnahmen wie unsere regelmäßigen Kontrollen nicht zu einer Verbesserung beigetragen haben." Weitere Aufenthaltsverbote würden geprüft, so Geithner. Man habe eine Gefahrenprognose erstellt und dann das Aufenthaltsverbot verhängt. In der Vergangenheit seien solche Verbote zum Beispiel auch gegen Gewalttäter in der Fußballszene verhängt worden.