Ausnahmegenehmigung für Motorboote im Floßgraben
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Die Stadt hat der Firma RANAboot eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb mit Motorbooten für den Tourismus im Floßgraben erteilt. Diese gilt bis auf Wiederruf und unter bestimmten Auflagen. Hintergrund ist der Schutz des Eisvogels, der dort brütet. Zu den Auflagen gehört zum Beispiel, dass ausschließlich Boote mit Elektroantrieb eingesetzt werden. Täglich darf die Firma einmal den Floßgraben in beide Richtungen befahren.