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Ausnahme­ge­nehmigung für Motorboote im Floßgraben

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Die Stadt hat der Firma RANAboot eine Ausnah­me­ge­neh­mi­gung für den Betrieb mit Motor­booten für den Tourismus im Floßgraben erteilt. Diese gilt bis auf Wiederruf und unter bestimmten Auflagen. Hinter­grund ist der Schutz des Eisvo­gels, der dort brütet. Zu den Auflagen gehört zum Beispiel, dass ausschlie­ß­lich Boote mit Elektro­an­trieb einge­setzt werden. Täglich darf die Firma einmal den Floßgraben in beide Richtungen befahren.