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Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Das Amtsge­richt hat einen 47-jährigen Autofahrer wegen fahrläs­siger Tötung zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro verur­teilt. Der Mann war im Juni letzten auf der Prager Straße unter­wegs und wollte trotz Verbots nach links in die Gotthelf­straße abbiegen. Dabei erfasste er einen Motor­rad­fahrer, der Biker erlitt schwere Kopf- und Brust­ver­let­zungen und verstarb noch an der Unfall­stelle. Das Urteil ist noch nicht endgültig, die Staats­an­walt­schaft hat sich vorbe­halten, mögli­cher­weise Rechts­mittel einzu­legen.