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Autofahrer wehrt sich erfolgreich gegen Abstandsmessung

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Autofahrer auf der A4 zwischen Dresden und Chemnitz sind mögli­cher­weise jahre­lang zu Unrecht geblitzt worden. Die Abstands­mess­punkte zwischen Sieben­lehn und Berbers­dorf waren mögli­cher­weise seit 2003 nicht richtig geeicht. Ein Verkehrs­rechts­an­walt wehrte sich erfolg­reich für einen Dresdner Autofahrer gegen ein drohendes Fahrverbot. Bei Sichtung der Proto­kolle kam heraus, dass die Messpunkte für das Video­mess-Gerät zuletzt 2003 geeicht worden sind. Die Polizei spricht davon, dass die Messpunkte in Ordnung waren. Die Messungen seien korrekt gewesen. Im konkreten Fall sei ein falsches Proto­koll verschickt worden. Der Verkehrs­rechts­ex­perte Jürgen Durst meint: Autofahrer, bei denen aktuell noch Bußgeld­ver­fahren laufen, hätten gute Chancen, sich zu wehren. Die Polizei wies darauf hin, dass zu dichtes Auffahren eine der häufigsten Unfall­ur­sachsen sei. Autofah­rern drohen bei zu dichtem Auffahren drei Punkte in Flens­burg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot. Bei höherem Tempo sind sogar vier Punkte und ein dreimo­na­tiges Fahrverbot fällig, dazu saftige Geldstrafen.