Autofahrer wehrt sich erfolgreich gegen Abstandsmessung
Autofahrer auf der A4 zwischen Dresden und Chemnitz sind möglicherweise jahrelang zu Unrecht geblitzt worden. Die Abstandsmesspunkte zwischen Siebenlehn und Berbersdorf waren möglicherweise seit 2003 nicht richtig geeicht. Ein Verkehrsrechtsanwalt wehrte sich erfolgreich für einen Dresdner Autofahrer gegen ein drohendes Fahrverbot. Bei Sichtung der Protokolle kam heraus, dass die Messpunkte für das Videomess-Gerät zuletzt 2003 geeicht worden sind. Die Polizei spricht davon, dass die Messpunkte in Ordnung waren. Die Messungen seien korrekt gewesen. Im konkreten Fall sei ein falsches Protokoll verschickt worden. Der Verkehrsrechtsexperte Jürgen Durst meint: Autofahrer, bei denen aktuell noch Bußgeldverfahren laufen, hätten gute Chancen, sich zu wehren. Die Polizei wies darauf hin, dass zu dichtes Auffahren eine der häufigsten Unfallursachsen sei. Autofahrern drohen bei zu dichtem Auffahren drei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei höherem Tempo sind sogar vier Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot fällig, dazu saftige Geldstrafen.