Auwald-Mord: Verteidigung geht in Revision
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Der Mord an einer jungen Mutter im Auwald im April 2020 wird nun ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der Verteidiger des Angeklagten hat gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig Revision eingelegt, berichtet die LVZ.
Sein Mandant war zuvor wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass der 32-Jährige sein Opfer mit mehreren Hammerschlägen umgebracht hat, als sie mit ihrer zwei Monate alten Tochter im Auwald spazieren ging.
Die Verteidigung plädierte jedoch nur auf Totschlag, weil der Angeklagte an einer depressiven Störung erkrankt sei.