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Befangen­heitsantrag statt Plädoyers im Obdachlosen-Prozess

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Der Prozess um den gewalt­samen Tod eines Obdach­losen aus Oschatz verzö­gert sich weiter. Der Vertei­diger eines der sechs Angeklagten hat am Dienstag überra­schend einen Befan­gen­heits­an­trag gegen die komplette Straf­kammer gestellt.Hinter­grund ist ein Beweis­an­trag, den die Richter zuvor abgelehnt hatten. Nun muss zunächst eine andere Kammer des Landge­richts Leipzig über den Antrag entscheiden. Wann der Prozess fortge­setzt wird, ist offen. Eigent­lich sollten am Dienstag die Plädoyers gehalten werden. Der Prozess läuft seit fast einem Jahr und hatte sich aufgrund neuer Zeugen und Anträge immer wieder verzö­gert. Vermut­lich wird er nun erst 2013 zu Ende gehen. Auf der Ankla­ge­bank sitzen sechs Männer im Alter von 17 bis 37 Jahren. Sie sollen im Mai 2011 einen 50-jährigen Obdach­losen brutal zusam­men­ge­schlagen und getreten haben. Er starb wenig später.