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Berufungsprozess nach tödlichem Jägerunfall startet

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Andert­halb Jahre nach einem tödli­chen Jägerun­fall im Auenwald beginnt am Dienstag am Landge­richt der Berufungs­pro­zess. Dem 69-jährigen Angeklagten wird fahrläs­sige Tötung vorge­worfen. Der Beschul­digte soll im November 2011 einen Wild-Treiber mit einem Schuss tödlich verletzt haben. Angeb­lich hatte er auf ein Wildschwein gezielt, dabei aber den etwa fünf Meter davon entfernt stehenden 40-Jährigen getroffen. Laut einem Gutachten hätte er aber garnicht seinen Hochstand verlassen dürfen. Das Amtsge­richt Leipzig verur­teilte den Jäger letztes Jahr zu einer achtmo­na­tigen Bewäh­rungs­strafe sowie Schaden­er­satz. Der Mann ging in Berufung.