Berufungsprozess zu Regatta-Unglück 2008
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Im Fall des tödlichen Regatta-Unglücks 2008 wird ab heute der Prozess neu aufgerollt. Am Landgericht muss sich erneut der Präsident des Rudervereins Triton vor Gericht verantworten - er hatte Berufung eingelegt. Der 42-Jährige war im Frühjahr wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Gericht hielt aber eine Verwarnung mit Strafvorbehalt für ausreichend. Bei der Regatta im April 2008 auf dem Elsterflutbecken war ein Boot gekentert, ein 12-jähriger Junge ertrank, 4 weitere Kinder wurden verletzt.