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Berufungsprozess zu Regatta-Unglück 2008

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Im Fall des tödli­chen Regatta-Unglücks 2008 wird ab heute der Prozess neu aufge­rollt. Am Landge­richt muss sich erneut der Präsi­dent des Ruder­ver­eins Triton vor Gericht verant­worten - er hatte Berufung einge­legt. Der 42-Jährige war im Frühjahr wegen fahrläs­siger Tötung und fahrläs­siger Körper­ver­let­zung schuldig gespro­chen worden. Das Gericht hielt aber eine Verwar­nung mit Straf­vor­be­halt für ausrei­chend. Bei der Regatta im April 2008 auf dem Elster­flut­be­cken war ein Boot geken­tert, ein 12-jähriger Junge ertrank, 4 weitere Kinder wurden verletzt.