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Bewährungsstrafe für drei totgeraste Menschen auf B 2 - ist das gerecht?

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Im sogenannten Trabi-Prozess in Borna ist der Unfallverursacher zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wie die Leipziger Volkszeitung schreibt, wurde die Bewährungszeit für den Toni B. (65) aus Gera auf zwei Jahre festgelegt. Richter Stefan Spielbauer sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte durch sein damaliges Überholmanöver Schuld an dem Tod von drei Menschen war.

Der 65-Jährige war im September letzten Jahres bei dem Versuch, zwei Lkw zu überholen, obwohl er laut Gutachten nur 200 Meter freie Sicht hatte, mit dem Trabi zusammengestoßen. In dem Kübelfahrzeug starben alle drei Insassen - ein 65-Jähriger und seine 60-jährige Frau sowie ein 49-Jähriger aus der Region Leipzig.

Der Angeklagte habe zwar seine Verantwortung eingeräumt. Nicht aber, sich der Verkehrsgefährdung schuldig gemacht oder sich rücksichtslos verhalten zu haben! Trotzdem solle er seinen Führerschein in drei Monaten zurückbekommen, heißt es. Der war ihm nach dem Unfall abgenommen worden.