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Bewährungsstrafe für kino.to-Helfer

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Zwei Helfer des illegalen Film-Strea­ming-Portals Kino.to sind vom Amtsge­richt Leipzig zu Bewäh­rungs­strafen verur­teilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemein­schaft­li­cher Urheber­rechts­ver­let­zung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verur­teilt, wie Amtsrichter Mathias Winder­lich am Dienstag sagte. Die Männer hatten gestanden, für Kino.to raubko­pierte Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespei­chert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50 000 Raubko­pien hoch. Der 29-Jährige muss zudem 75 000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1 500 Euro. Die Haftstrafen wurden zur Bewäh­rung ausge­setzt. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staats­an­walt­schaft auf Rechts­mittel verzichten, ist das Urteil rechts­kräftig. Ursprüng­lich sollte der Prozess am Dienstag weiter­gehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfas­send gestanden, sprachen Winder­lich und zwei Schöffen schon am Montag­nach­mittag das Urteil.Die Platt­form Kino.to war vor vier Jahren aufge­flogen und vom Netz gegangen. Der Leipziger Gründer war schon 2012 zu vierein­halb Jahren Haft verur­teilt worden. Auch weitere Helfer und Betei­ligte erhielten Bewäh­rungs- und Haftstrafen. (DPA)