Bewährungsstrafe für Messerstecher von Lindenau
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Ein 44-Jähriger Mann ist nach einer Messerstecherei vor einer Disko in Lindenau zu einer Unterbringung in einer psychatrischen Klinik verurteilt worden. Die Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt.Das Landgericht Leipzig hat am Mittwochmittag entschieden, dass der Angeklagte zur Zeit der Tat schuldunfähig war. Daher die Unterbringung in einer psychatrischen Klinik. Da er sich aber in dem vergangenen Jahr nichts zu Schulden hat kommen lassen, ist er mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Der Täter hat im Juni 2014 vor einer Disko in Lindenau die Türsteher mit einem Messer verletzt. Auch die eintreffende Polizei bedrohte er mit einem Messer, daraufhin schossen die zwei Beamten.