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Bewährungsstrafe für Messerstecher von Lindenau

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Ein 44-Jähriger Mann ist nach einer Messer­ste­cherei vor einer Disko in Lindenau zu einer Unter­brin­gung in einer psycha­tri­schen Klinik verur­teilt worden. Die Strafe wird jedoch zur Bewäh­rung ausge­setzt.Das Landge­richt Leipzig hat am Mittwoch­mittag entschieden, dass der Angeklagte zur Zeit der Tat schuld­un­fähig war. Daher die Unter­brin­gung in einer psycha­tri­schen Klinik. Da er sich aber in dem vergan­genen Jahr nichts zu Schulden hat kommen lassen, ist er mit einer Bewäh­rungs­strafe davon gekommen. Der Täter hat im Juni 2014 vor einer Disko in Lindenau die Türsteher mit einem Messer verletzt. Auch die eintref­fende Polizei bedrohte er mit einem Messer, daraufhin schossen die zwei Beamten.