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Bewährungsstrafe für Schütze von der Leipziger Eisenbahnstraße

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Der Schütze der Eisen­bahn­straße muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsge­richt Leipzig verur­teile den 31-Jährigen am Donnerstag zu einer Bewäh­rungs­strafe von 15 Monaten. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 1.500 Euro zahlen. Dem Iraner wurde vorge­worfen, im Juli 2013 in der Eisen­bahn­straße mit einem Gummi­ge­schoss auf zwei Männer geschossen zu haben. Einer der beiden Mazedo­nier wurde dabei am Bein verletzt. Der 31-Jährige gab vor Gericht an, von den Männern erpresst worden zu sein.