Bewährungsstrafe für Schütze von der Leipziger Eisenbahnstraße
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Der Schütze der Eisenbahnstraße muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Leipzig verurteile den 31-Jährigen am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 1.500 Euro zahlen. Dem Iraner wurde vorgeworfen, im Juli 2013 in der Eisenbahnstraße mit einem Gummigeschoss auf zwei Männer geschossen zu haben. Einer der beiden Mazedonier wurde dabei am Bein verletzt. Der 31-Jährige gab vor Gericht an, von den Männern erpresst worden zu sein.