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Bewährungsstrafe nach lebensge­fährlicher Schraubenzieher-Attacke

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Nach einer lebens­ge­fähr­li­chen Attacke mit einem Schrau­ben­zieher hat ein 41-Jähriger aus Grimma eine Bewäh­rungs­strafe bekommen. Der Iraner war eigent­lich wegen versuchten Totschlags angeklagt, weil er im Grimmaer Asylbe­wer­ber­heim einen Mitbe­wohner mit dem Werkzeug nieder­ge­sto­chen hatte. Das Opfer erlitt dabei eine lebens­ge­fähr­liche Lungen­ver­let­zung, konnte aber gerettet werden. Die Richter am Landge­richt Leipzig verur­teilten den 41-Jährigen am Ende wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis, die Strafe wurde zur Bewäh­rung ausge­setzt.