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Bewährungsstrafe nach tödlichem Jagdunfall im Auenwald

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Knapp ein Jahr nach dem tragi­schen Jagdun­fall im Auenwald ist ein 68-Jähriger nun wegen fahrläs­siger Tötung schuldig gespro­chen worden. Das Amtsge­richt Leipzig verur­teilte ihn zu einer achtmo­na­tigen Bewäh­rungs­strafe und Schaden­er­satz für die Opfer­fa­milie. Der Rentner hatte im vergan­genen November einen 40-jährigen Hunde­führer mit einem Schuss tödlich verletzt. Während des Prozess beteu­erte der Rentner immer wieder seine Unschuld. Das Opfer wäre ihm in den Schuss gelaufen. Laut einem Gutachter hätte der Angeklagte aber garnicht seinen Hochstand verlassen dürfen. Damit habe er gegen die Jagdre­geln verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.