Bewährungsstrafen für Sturm 34-Anführer
Zuletzt aktualisiert:
Am Dresdner Landgericht sind am Montagnachmittag die Urteile gegen die fünf Anführer der Neonazi-Kameradschaft Sturm 34 gefallen. Die Gruppierung hatte im Jahr 2006 im Raum Mittweida Migranten angegriffen und ein Dorffest überfallen. Vier Angeklagte bekamen Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren auf Bewährung, einer muss ein Bußgeld zahlen. Der Prozess musste neu aufgerollt werden, da der Bundesgerichtshof Sturm 34 als kriminelle Vereinigung eingestuft hatte. Nun fielen die Urteile allerdings deutlich milder aus, als in der ersten Auflage des Prozesses. Laut Verteidigung seien die Taten der Männer inzwischen zu lange her. Die Männer seien inzwischen sozial integriert, hätten teilweise Kinder und Arbeit.