Bewohnerparken im Waldstraßenviertel zum Teil aufgehoben
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Der Streit um das Anwohnerparken im Waldstraßenviertel geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat es nun teilweise als rechtswidrig erklärt. Die Begründung: Die Stadt Leipzig hätte die zulässige Höchstgrenze bei der Ausdehnung des Gebietes von 1.000 Metern überschritten. Deshalb wird das Anwohnerparken in der Zone (F) zwischen Leibnizstraße und Pfaffendorfer Straße vorerst ausgesetzt. Im restlichen Bereich gilt es weiterhin.
Ein ansässiger Steuerberater hatte im Eilverfahren gegen das Anwohnerparken geklagt.