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BGH entscheidet über Affäre um herrenlose Häuser

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In der Affäre um die sogenannten herren­losen Häuser wird am Mittwoch ein Urteil vom Bundes­ge­richtshof erwartet. Die Angeklagten sollen dafür verant­wort­lich sein, dass in Leipzig jahre­lang Immobi­lien vorschnell für herrenlos erklärt und verkauft wurden, ohne dass nach den recht­mä­ßigen Erben gesucht wurde. Die Staats­an­walt­schaft hatte deshalb eine Verur­tei­lung wegen Untreue und Betrugs gefor­dert. Das Landge­richt Leipzig sah dies jedoch nicht als erwiesen an und sprach die drei früheren Rathaus­mit­ar­beiter sowie eine Rechts­an­wältin 2014 frei. Über die Revision der Staats­an­walt­schaft wird nun der BGH entscheiden.