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  • Die Revision der Zwickauer Arzt-Witwe Annegret B. wurde vom BGH verworfen. Allerdings wurden die angebrachten Zweifel ihrer Verteidigung nicht gerügt sondern nur als zu schwach eingestuft.

BGH: Neuer Prozess im Mordfall Kleinertz

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Einer der spektakulärsten Mordprozesse in der Region findet eine Fortsetzung. Allerdings diesmal in einem deutlich kleinerem Rahmen. Denn im Fall des Chemnitzer Herzarztes Klaus Kleinertz geht es vor dem Landgericht Chemnitz nicht noch einmal um Schuld oder Strafe. Neu verhandelt werden muss nur ein Teil der Vermögenseinziehung.

Die Schuldfrage ist entschieden

Im Kern ist der Mordprozess beendet. Der Bundesgerichtshof hat die lebenslangen Haftstrafen gegen Annegret B., der Tierärztin aus Zwickau, sowie gegen ihre beiden Komplizen Simone I. und Michael C. bestätigt. Damit sind die Verurteilungen rechtskräftig.

Das Landgericht Chemnitz hatte das Trio wegen heimtückischen Mordes aus Habgier schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts setzten die drei im März 2024 einen gemeinsamen Tatplan um. Der 69 Jahre alte Herzarzt Dr. Klaus Kleinertz wurde im Schlaf erstochen. Ziel war laut Urteil sein Vermögen.

Annegret B. hatte im Prozess um Glaubwürdigkeit gerungen, sich gewunden, gefleht und geweint. Geglaubt wurde ihr nicht. Die Anwälte der drei Angeklagten konnten mit ihren Revisionen in den wesentlichen Punkten nichts mehr ausrichten.

Streitpunkt sind Auto und Geld

Ganz sauber war das Urteil aus Sicht des Bundesgerichtshofs aber nicht bis zum letzten Absatz. Beanstandet wurden Fehler bei der Vermögenseinziehung. Nach Informationen unseres Senders ist nicht ausreichend belegt worden, warum Simone I. und Michael C. ein Nissan Qashqai und rund 60.000 Euro entzogen wurden.

Genau das muss nun noch einmal verhandelt werden. Nicht der Mord. Nicht die lebenslangen Strafen. Sondern die Frage, was eingezogen werden durfte.

Auch beim Erbe ist der Fall klar

Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich Annegret B. schon vor der Hochzeit mit dem wohlhabenden Kardiologen an Devisen und Gold aus dessen Tresor bedient. Vom Erbe ihres Mannes hat sie dennoch nichts. In der Erbfolge wird die Witwe nicht berücksichtigt.

Termin noch offen

Wann die neue Verhandlung stattfindet und welche Kammer am Landgericht Chemnitz zuständig ist, steht noch nicht fest.