- Die Radarfalle auf der Agra-Brücke südlich von Leipzig. Hier steht sie mitten in der Tempo-50-Zone, daran gibt´s nichts zu meckern.
Blitzer sehr nah am Tempo-100-Schild: Abzocke auf Agra-Brücke?
Dürfen die das? Das haben sich vermutlich in den letzten Tagen viele gefragt, die abends oder nachts auf der Agra-Brücke geblitzt wurden. Denn die Polizei hat ihre Radarfallen dort manchmal erst kurz vor dem Tempo-100-Schild aufgestellt. Also in dem Bereich, wenn der viele Autofahrer wieder beschleunigen …
Darum geht´s
Seit einiger Zeit kontrolliert und blitzt die Polizei nahezu täglich auf der B2-Agra-Brücke. Grund ist der marode Zustand des Bauwerks. Untersuchungen haben ergeben, dass es nicht mehr zu stark belastet werden darf - und demnächst aus Sicherheitsgründen auch abgerissen werden soll. Aus diesem Grund wurden die Fahrspuren von 4 auf 2 reduziert, es dürfen keine Lkw mehr drüber fahren und das Tempo-Limit wurde auf 50 herabgesetzt.
Alles Dinge, um die Sicherheit auf der Brücke zu gewährleisten: „Die Kontrollen im Bereich der Agra-Brücke, B2, dienen in allererster Linie der Durchsetzung der Durchfahrtbeschränkung vor dem Hintergrund des aktuellen Brückenzustandes“, erklärt Polizeisprecher Olaf Hoppe auf Anfrage.
Vorwurf Abzocke
So weit so gut. Doch während die Radarfallen tagsüber meist in der Mitte des Bauwerks aufgestellt wurden, standen sie stadtauswärts mindestens einmal abends, wie Autofahrer berichten, erst ganz am Ende der Tempo-50-Zone. Warum? Eigentlich sollte doch zwischen Tempo-Begrenzungsschildern und Radarfallen ein gewisser Abstand eingehalten werden - würde man denken. Doch so einfach ist es nicht.
Polizeisprecher Hoppe räumt zwar ein: „Die VwV Verkehrsüberwachung gibt in Anlage 1, Nr. 1b einen einzuhaltenden Abstand zu einem geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen von 150 Metern im Regelfall vor.“ Aber: „Diese Sollvorschrift kann in begründeten Einzelfällen (Gefahrenstellen, Geschwindigkeitstricktern, o.ä.) herabgesetzt werden.“ Und die Agra-Brücke gilt nunmal jetzt als Gefahrenstelle.
Außerdem stellt Hoppe klar: „Grundsätzlich gilt jedoch ab dem Geschwindigkeitszeichen die vorgeschriebene Geschwindigkeit.“ Aus der Vorschrift ergebe sich keine gesetzliche Verpflichtung zum Einhalten bestimmter Abstände. „Insofern muss ich dem Vorwurf der Abzocke hier entschieden entgegentreten!“ Man werde die Kontrollen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auch weiterhin fortsetzen.
