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Bullenkopf-Eklat wird im November vor dem Sportgericht verhandelt

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Der Eklat um den Bullen­kopf geht jetzt vors Sport­ge­richt. Montag in einer Woche (7. November) soll der Fall mündlich verhan­delt werden.

Zuvor hatte Dynamo Dresden die Forde­rungen des Kontroll­aus­schusses des Deutschen Fußball Bundes abgelehnt. Der hatte eine Geldstrafe von 55.000 Euro gefor­dert. Außerdem sollten für ein Heimspiel einige der eigenen Fans ausge­schlossen werden.

Beim Pokal­spiel RB gegen Dresden im August hatten Dynamo-Anhänger einen abgetrennten Bullen­kopf in Richtung Spiel­feld geworfen.