Bullenkopf-Wurf: DFB-Bundesgericht bestraft Dynamo Dresden
Dynamo Dresden wird für den Wurf eines abgeschnittenen Bullenkopfes beim Spiel gegen RB Leipzig hart bestraft. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhängte nach langer Verhandlung eine Teilsperrung des Stadions. Außerdem muss der Zweitligist 40.000 Euro Strafe zahlen. Der Vorsitzende Richter Achim Späth verwies in der Berufungsverhandlung in Frankfurt/Main darauf, dass der Club mit fast 20 Vorfällen vorbelastet war. Damit bestätigte das Gremium weitgehend den Beschluss des Verbands-Sportgerichts vom 7. November. Sowohl Dynamo als auch der DFB-Kontrollausschuss hatten dagegen Einspruch eingelegt. Im DFB-Pokalspiel der Dresdner gegen Leipzig am 20. August hatten Dynamo-Anhänger einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen und die Gäste-Mannschaft auf Plakaten verunglimpft. Die Gastgeber hatten die Partie im Elfmeterschießen gewonnen. Das Sportgericht hatte die Dresdner bereits am 15. Juli wegen zahlreicher Vorfällen in der abgelaufenen Spielzeit einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro und einem Zuschauerausschluss für ein Heimspiel auf Bewährung verurteilt. Diese hob dann der DFB nach dem Pokalspiel gegen die von Red Bull gesponserten Leipziger auf, verhängte eine Teilsperrung des Stadions für ein Spiel und 60 000 Euro Geldstrafe.