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Bullenkopf-Wurf: DFB-Bundesgericht bestraft Dynamo Dresden

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Dynamo Dresden wird für den Wurf eines abgeschnit­tenen Bullen­kopfes beim Spiel gegen RB Leipzig hart bestraft. Das Bundes­ge­richt des Deutschen Fußball-Bundes verhängte nach langer Verhand­lung eine Teilsper­rung des Stadions. Außerdem muss der Zweit­li­gist 40.000 Euro Strafe zahlen. Der Vorsit­zende Richter Achim Späth verwies in der Berufungs­ver­hand­lung in Frank­furt/Main darauf, dass der Club mit fast 20 Vorfällen vorbe­lastet war. Damit bestä­tigte das Gremium weitge­hend den Beschluss des Verbands-Sport­ge­richts vom 7. November. Sowohl Dynamo als auch der DFB-Kontroll­aus­schuss hatten dagegen Einspruch einge­legt. Im DFB-Pokal­spiel der Dresdner gegen Leipzig am 20. August hatten Dynamo-Anhänger einen abgetrennten Bullen­kopf in den Innen­raum geworfen und die Gäste-Mannschaft auf Plakaten verun­glimpft. Die Gastgeber hatten die Partie im Elfme­ter­schießen gewonnen.  Das Sport­ge­richt hatte die Dresdner bereits am 15. Juli wegen zahlrei­cher Vorfällen in der abgelau­fenen Spiel­zeit einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro und einem Zuschau­er­aus­schluss für ein Heimspiel auf Bewäh­rung verur­teilt. Diese hob dann der DFB nach dem Pokal­spiel gegen die von Red Bull gespon­serten Leipziger auf, verhängte eine Teilsper­rung des Stadions für ein Spiel und 60 000 Euro Geldstrafe.