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Bund und Länder wollen Standards im Kampf gegen Terror

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In Bund und Ländern sollen künftig einheit­liche Standards bei der Terror­ab­wehr gelten. Der Chef des Bundes­kri­mi­nal­amts habe dazu den Innen­mi­nis­tern der Länder in Dresden eine neue Methode zur Bewer­tung von „Gefähr­dungs­sach­ver­halten und Gefähr­dern“ vorge­schlagen, sagte Bundes­in­nen­mi­nister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag am Rande der IMK-Frühjahrs­ta­gung in Dresden. Für Kritik sorgte weiterhin der bayeri­sche Vorstoß, auch Kinder im islamis­ti­schen Umfeld vom Verfas­sungs­schutz beobachten zu lassen. In der Frage einer Überwa­chung verschlüs­selter Messenger-Dienste zeich­nete sich eine Annähe­rung ab.Künftig solle es im gemein­samen Terror­ab­wehr­zen­trum „mit dem Bundes­kri­mi­nalamt als koordi­nie­rende Stelle eine bessere Sachbe­ar­bei­tung der Gefähr­dung selbst“ geben, sagte de Maizière. „Das heißt, verbind­liche Standards im Umgang mit den Gefähr­dern, damit - wenn man sich auf eine bestimmte Gefähr­dungs­stufe eines Gefähr­ders einigt - dann auch die Maßnahmen in den Ländern verbind­lich gemeinsam abgestimmt sind.“Gleiches gelte für die Cyber-Abwehr. „Auch hier sind wir der Auffas­sung, dass wir ganz anders als bisher in neuer Qualität zwischen Bund und Ländern zusam­men­ar­beiten wollen“, sagte der Bundes­mi­nister. Zur Überwa­chung von „Ende zu Ende verschlüs­selter“ Messenger-Dienste wie Whatsapp seien - anders als bei SMS oder normalen Telefon­ge­sprä­chen - beson­dere Maßnahmen nötig. „Dazu gehört die sogenannte Quellen-Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung oder die Online-Durch­su­chung.“ Beides werde in einer beiden noch verblei­benden Sitzungs­wo­chen im Bund in der Straf­pro­zess­ord­nung veran­kert, kündigte de Maizière an. „Das ist ein großer Erfolg. Und ich denke, die Länder sollten das auch tun.“Auch der Deutsche Richter­bund sprach sich für entspre­chende Möglich­keiten aus. Es könne nicht sein, dass Ermittler zwar Telefon­ge­spräche abhören dürften, nicht aber auf die Kommu­ni­ka­tion bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen könnten, sagte Bundes­ge­schäfts­führer Sven Rebehn der „Rheini­schen Post“. „Immer mehr Krimi­nelle weichen gezielt auf verschlüs­selte Messenger-Dienste aus.“Der IT-Verband Bitkom warnte vor zusätz­li­cher Überwa­chung. Es gebe bereits Möglich­keiten, sagte Haupt­ge­schäfts­führer Bernhard Rohleder im rbb-„Inforadio“. „Wir brauchen jetzt nicht noch zusätz­liche Einfalls­tore, die offiziell geöffnet werden.“ Diese könnten dann auch von Krimi­nellen genutzt werden. Bayerns Innen­mi­nister Joachim Herrmann (CSU) vertei­digte erneut seine Forde­rungen nach einer Beobach­tung notfalls auch von Kindern im islamis­ti­schen Umfeld durch den Verfas­sungs­schutz. „Da geht es um extreme Ausnah­me­si­tua­tionen“, sagte er im Deutsch­land­funk. Die Innen­ex­pertin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, warf ihm dagegen eine „völlige Entgren­zung“ vor und riet, statt „abstrusen Beobach­tungs­fan­ta­sien“ nachzu­gehen, lieber Präven­ti­ons­stra­te­gien aufzu­legen, um Radika­li­sie­rung zu bekämpfen. Kritik kam auch vom Deutschen Anwalt­verein. „Die Fantasie der Sicher­heits­po­li­tiker scheint nun endgültig keine Grenzen mehr zu kennen“, sagte DAV-Präsi­dent Ulrich Schel­len­berg. De Maizière hielt sich mit einer Bewer­tung der Forde­rung zurück. Im Bund gelte eine Alters­grenze von 14 Jahren. „Ich bin an einer gemein­samen Lösung inter­es­siert“, sagte er und erinnerte an den Fall eines jungen Mädchens, „das ab dem elften Jahr radika­li­siert worden ist von Salafisten und dann wenige Jahre später einen Polizisten in Hannover nieder­ge­sto­chen hat“.„