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Bundesanwalt verliest Anklage im NSU-Prozess

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Im NSU-Prozess hat Bundes­an­walt Herbert Diemer am zweiten Verhand­lungstag die Anklage gegen die mutma­ß­liche Neonazi-Terro­ristin Beate Zschäpe sowie vier weitere Beschul­digte verlesen. Die Bundes­an­walt­schaft wirft Zschäpe Mittä­ter­schaft bei sämtli­chen Taten des "Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds" (NSU) vor. Sie habe gemein­schaft­lich mit den gestor­benen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unter anderem zehn Morde begangen.Zuvor hatte das Gericht den Antrag auf Ausset­zung des Verfah­rens und eine Verle­gung der Verhand­lung in einem größeren Sitzungs­saal abgelehnt. Der Grund­satz der Öffent­lich­keit gebiete es nicht, die Verhand­lung in einen größeren Saal zu verlegen, sagte der Vorsit­zende Richter Manfred Götzl am Dienstag zur Begrün­dung. „Straf­ver­fahren finden in, aber nicht für die Öffent­lich­keit statt“, sagte Götzl unter Berufung auf die Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts. Die Vertei­diger der Haupt­an­ge­klagten Beate Zschäpe hatten die Verle­gung beantragt. Sie argumen­tierten, die Betei­ligten und die Vertreter der Öffent­lich­keit könnten „das prozes­suale Geschehen nicht hinrei­chend verfol­gen“.