Bundesanwalt verliest Anklage im NSU-Prozess
Im NSU-Prozess hat Bundesanwalt Herbert Diemer am zweiten Verhandlungstag die Anklage gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe sowie vier weitere Beschuldigte verlesen. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei sämtlichen Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) vor. Sie habe gemeinschaftlich mit den gestorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unter anderem zehn Morde begangen.Zuvor hatte das Gericht den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und eine Verlegung der Verhandlung in einem größeren Sitzungssaal abgelehnt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gebiete es nicht, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag zur Begründung. „Strafverfahren finden in, aber nicht für die Öffentlichkeit statt“, sagte Götzl unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten die Verlegung beantragt. Sie argumentierten, die Beteiligten und die Vertreter der Öffentlichkeit könnten „das prozessuale Geschehen nicht hinreichend verfolgen“.