++ EIL ++

Bundesar­beitsgericht befasst sich mit Fall aus Kreis Bautzen

Zuletzt aktualisiert:

Mit dem Fall einer Produk­ti­ons­ar­bei­terin aus dem Kreis Bautzen befasst sich heute das Bundes­ar­beits­ge­richt. Die Frau pocht auf einen höheren Mindest­lohn. Ihr Chef hatte den tarif­li­chen Nacht­zu­schlag von 25 Prozent nach einem älteren sächsi­schen Metall­ta­rif­ver­trag berechnet. Er sah einen Stunden­lohn von nur sieben Euro vor. 

Der Fall der Oberlau­sit­zerin ist ein Präze­denz­fall. Es geht um die Frage: Muss der aktuelle Mindest­lohn bei der Berech­nung von Nacht­zu­schlägen für Gering­ver­diener als Grund­lage genommen werden? Gerichte in Sachsen gaben der Frau Recht. Sie ließen aber die Revision zu.

Das Bundes­ar­beits­ge­richt hat bisher drei Grund­satz­ur­teile zum Mindest­l­ohn­ge­setz gefällt.