Bundesarbeitsgericht befasst sich mit Fall aus Kreis Bautzen
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Mit dem Fall einer Produktionsarbeiterin aus dem Kreis Bautzen befasst sich heute das Bundesarbeitsgericht. Die Frau pocht auf einen höheren Mindestlohn. Ihr Chef hatte den tariflichen Nachtzuschlag von 25 Prozent nach einem älteren sächsischen Metalltarifvertrag berechnet. Er sah einen Stundenlohn von nur sieben Euro vor.
Der Fall der Oberlausitzerin ist ein Präzedenzfall. Es geht um die Frage: Muss der aktuelle Mindestlohn bei der Berechnung von Nachtzuschlägen für Geringverdiener als Grundlage genommen werden? Gerichte in Sachsen gaben der Frau Recht. Sie ließen aber die Revision zu.
Das Bundesarbeitsgericht hat bisher drei Grundsatzurteile zum Mindestlohngesetz gefällt.