Bundesverfassungsgericht genehmigt dauerhaften Rettungsschirm
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Das Urteil in Karlsruhe ist gefallen. Der Euro-Rettungsschirm ESM ist verfassungsgemäß - allerdings unter Auflagen. Die Haftung Deutschlands darf nicht über die vereinbarten 190 Milliarden Euro hinausgehen. Außerdem darf es keine weiteren Zahlungen ohne die Zustimmung des Bundestages geben. Der Rettungsschirm soll mit insgesamt 700 Milliarden Euro marode Staaten vor der Pleite schützen. Damit der Euro-Rettungsschirm in Kraft treten kann, muss Bundespräsident Gauck das Vertragswerk noch unterzeichnen.In ersten Reaktionen zeigten sich Politiker aller Parteien erleichtert über das Urteil. Der DAX schoss vorübergehend um fast 80 Punkte nach oben. Der Euro stieg über 1,29 US-Dollar.