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Bundesver­fas­sungsgericht genehmigt dauerhaften Rettungsschirm

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Das Urteil in Karls­ruhe ist gefallen. Der Euro-Rettungs­schirm ESM ist verfas­sungs­gemäß - aller­dings unter Auflagen. Die Haftung Deutsch­lands darf nicht über die verein­barten 190 Milli­arden Euro hinaus­gehen. Außerdem darf es keine weiteren Zahlungen ohne die Zustim­mung des Bundes­tages geben. Der Rettungs­schirm soll mit insge­samt 700 Milli­arden Euro marode Staaten vor der Pleite schützen. Damit der Euro-Rettungs­schirm in Kraft treten kann, muss Bundes­prä­si­dent Gauck das Vertrags­werk noch unter­zeichnen.In ersten Reaktionen zeigten sich Politiker aller Parteien erleich­tert über das Urteil. Der DAX schoss vorüber­ge­hend um fast 80 Punkte nach oben. Der Euro stieg über 1,29 US-Dollar.