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Bundesver­wal­tungsbericht in Leipzig bestätigt Polizei-Videoüberwachung

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Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig hat die Video­über­wa­chung öffent­li­cher Plätze grund­sätz­lich für rechtens erklärt. Damit wiesen die Richter die Klage einer Hambur­gerin in letzter Instanz ab. Die Frau, die auf der Reeper­bahn wohnt, fühlte sich durch die Polizei­ka­meras in ihrer Privat­sphäre gestört. Laut Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt sind derar­tige Einschnitte in die Grund­rechte aber gerecht­fer­tigt, wenn es um das allge­meine Sicher­heits­be­dürfnis und das Verhin­dern von Straf­taten geht. Das Urteil bezieht sich aller­dings nur auf den öffent­li­chen Raum – Aufnahmen von Hausein­gängen oder Fenstern hatten Gerichte in Hamburg bereits verboten. Auch in Leipzig gab es Kritik an der Video­über­wa­chung der Polizei, da darauf teilweise auch Hausein­gänge und Balkone zu sehen sind. Daten­schützer halten diese Ausnahmen aber für zumutbar.