Bundesverwaltungsbericht in Leipzig bestätigt Polizei-Videoüberwachung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt. Damit wiesen die Richter die Klage einer Hamburgerin in letzter Instanz ab. Die Frau, die auf der Reeperbahn wohnt, fühlte sich durch die Polizeikameras in ihrer Privatsphäre gestört. Laut Bundesverwaltungsgericht sind derartige Einschnitte in die Grundrechte aber gerechtfertigt, wenn es um das allgemeine Sicherheitsbedürfnis und das Verhindern von Straftaten geht. Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf den öffentlichen Raum – Aufnahmen von Hauseingängen oder Fenstern hatten Gerichte in Hamburg bereits verboten. Auch in Leipzig gab es Kritik an der Videoüberwachung der Polizei, da darauf teilweise auch Hauseingänge und Balkone zu sehen sind. Datenschützer halten diese Ausnahmen aber für zumutbar.