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Bundesver­wal­tungsgericht in Leipzig stärkt Meisterzwang im deutschen Handwerk

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Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig hat den Meister­zwang im deutschen Handwerk bestä­tigt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Dachde­ckers ab, der sich ohne Meister­prü­fung oder gleich­ge­stellten Abschluss selbständig machen wollte. Der Handwerker sah sich gegen­über EU – Auslän­dern benach­tei­ligt, die solche Arbeiten durch die einge­führte Dienst­leis­tungs­frei­heit einfa­cher anbieten dürften. Aller­dings wiesen die Richter darauf hin, dass auch EU-Handwerker eine mit dem Meister­grad vergleich­bare Ausbil­dung nachweisen müssen – eine Diskri­mi­nie­rung von einhei­mi­schen Handwer­kern sei somit nicht gegeben.