Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stärkt Meisterzwang im deutschen Handwerk
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Meisterzwang im deutschen Handwerk bestätigt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Dachdeckers ab, der sich ohne Meisterprüfung oder gleichgestellten Abschluss selbständig machen wollte. Der Handwerker sah sich gegenüber EU – Ausländern benachteiligt, die solche Arbeiten durch die eingeführte Dienstleistungsfreiheit einfacher anbieten dürften. Allerdings wiesen die Richter darauf hin, dass auch EU-Handwerker eine mit dem Meistergrad vergleichbare Ausbildung nachweisen müssen – eine Diskriminierung von einheimischen Handwerkern sei somit nicht gegeben.