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Chefprogrammierer von kino.to zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

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Im Prozess gegen den Chefpro­gram­mierer des illegalen Filmpor­tals kino.to ist am Landge­richt das Urteil gefallen. Der 29-Jährige Angeklagte wurde zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verur­teilt. Damit blieben die Richter vier Monate unter der Forde­rung der Staats­an­walt­schaft. Bastian P. hatte gestanden die Website von 2008 an program­miert zu haben und außerdem einiges zur Aufklä­rung des Falles beige­tragen. Dieses Verhalten wurde als straf­mil­dernd gewertet. Sowohl Staats­an­walt­schaft als auch Vertei­di­gung haben auf Rechts­mittel verzichtet, damit ist das Urteil rechts­kräftig. Der Fall kino.to gilt als die schwerste Urheber­rechts­ver­let­zung, die es je in Deutsch­land gegeben hat. Die Draht­zieher hatten über eine Million urheber­recht­lich geschützte Filme und Serien öffent­lich als Stream angeboten. Weitere Prozesse – unter anderem gegen den mutma­ß­li­chen Kopf des Kino.to -  Netzwerkes  - stehen noch aus.