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Corona-Abstandsregeln gelten auch in Erstaufnahmeeinrichtungen

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Die Abstandsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus müssen auch in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber eingehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig in einem Beschluss bekanntgegeben. Konkret ging es um den Fall eines Asylbewerbers, der sich mit einem anderen Mann ein vier Quadratmeter kleines Zimmer in einer Einrichtung im Landkreis Nordsachsen teilen muss. Das Verwaltungsgericht hob daraufhin die Pflicht des Mannes auf, in dieser Einrichtung zu wohnen.

Gerade auch in Asylbewerberunterkünften sei die Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit Covid-19 zwingend notwendig, hieß es in der Begründung.