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Corona-Denkmal in Zinnwald darf stehen bleiben

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Der umstrittene Corona-Gedenkstein der Freien Sachsen in Zinnwald darf vorerst stehenbleiben. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Die Aufschriften seien vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt und erfüllten deshalb keine Straftatbestände, heißt es zur Begründung. Damit fehle es an einer für das polizeiliche Einschreiten erforderlichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Meinungen seien nach der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts grundrechtlich geschützt, ohne dass es darauf ankomme, ob die Äußerung als wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, gefährlich oder harmlos, abzulehnen oder billigenswert eingeschätzt wird.

Das gelte auch für fernliegende, irrige, anstößige oder abwegige Meinungen. Bürgerinnen und Bürger sowie Parteien seien grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern. Die Grenze der Meinungsfreiheit bildeten die Straftatbestände des Strafgesetzbuchs. Bei deren Auslegung sei aber die Meinungsfreiheit angemessen zu berücksichtigen.

Bei verständiger Betrachtung enthalte der Gedenkstein Kritik an den Coronaimpfungen. Ihr liege die Auffassung zugrunde, dass die Impfstoffe wenig erprobt wären. Zudem wird indirekt Kritik an den in der Zeit der Coronapandemie ergriffenen Maßnahmen zum Infektionsschutz geübt und durch die Verwendung des Begriffs „Regime“ deren demokratische Legitimation in Zweifel gezogen. Diese politische Kritik stehe bei der Inschrift im Vordergrund. Nicht im Vordergrund stehe die persönliche Herabsetzung des Ministerpräsidenten und der Staatsminister.

Die Äußerungen auf dem „Gedenkstein“ seien zwar abwertend für die Staatsregierung und den ihr angehörenden Ministerpräsidenten, bezögen sich aber noch vorrangig als - wenn auch polemische - Äußerungen auf den politischen Meinungskampf. Im Rahmen einer Auseinandersetzung um die Sache in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage müssten sich auch demokratische Politiker den in der Bezeichnung „Regime“ enthaltenen Vorwurf gefallen lassen.

Die Tatsache, dass der Stein vom öffentlichen Raum wahrnehmbar sei und als anstößig und belastend wahrgenommen werden könne, führe zu keinem anderen Ergebnis. Der Stein steht auf einem nicht umzäunten Grundstück der Partei, direkt an einem Wanderweg. Die Aufschrift erinnert, so wörtlich „an die Opfer des Corona-Impfexperiments und die Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes“.