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Datenschützer prüft Knöllchenkrieg auf Hauptstraße

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Der sächsiche Daten­schutz­be­auf­tragte hat den Knöll­chen­krieg auf der Haupt­straße unter­sucht. Anwohner fotogra­fieren dort seit Wochen Falsch­parker und zeigen diese beim Ordnungsamt an. Zudem sorgte eine vermeint­liche Kamera für Wirbel. Wie der Daten­schützer am Montag­nach­mittag mitteilte, handelte es sich dabei um einen Projektor für Werbung. Damit sollen mehr Passanten in die Heinrich­straße gelockt werden, hieß es von den Initia­toren der Werbe­ak­tion. Wie der Daten­schützer weiter mitteilte, könne man das Fotogra­fieren von Falsch­par­kern aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht nicht unter­binden.85 Anzeigen wegen Falsch­par­kernLaut Stadt­ver­wal­tung gab es seit Jahres­be­ginn zwischen Ritter­straße und Goldenem Reiter 85 Anzeigen, 66 Bußgeld­ver­fahren wurden eingen­leitet. Betroffen sind unter anderem Liefe­ranten und Kunden der Parfü­merie und des Optikers in der Haupt­straße. Daten­schützer ermit­teltDer Sächsi­sche Daten­schutz­be­auf­tragte wieß daraufh hin, dass das Fotogra­fieren zulässig sei. Das dauer­hafte Filmen des öffent­li­chen Raumes ist dagegen nur in engen Grenzen möglich, hieß es. Bei Verstößen gegen das Daten­schutz­ge­setz sind bis zu fünfstel­lige Geldbußen möglich.Ordnungsamt nimmt Anzeigen entgegenDie Stadt­ver­wal­tung teilte zu der Arbeit von Priva­ter­mitt­lern auf Anfrage folgendes mit:"Anzeigen zu Parkver­stößen können bei der Bußgeld­be­hörde mündlich oderschrift­lich angebracht werden. Eine Anzeige kann jeder erstatten; es istdabei nicht notwendig, dass der Anzei­gende durch den Parkver­stoß in seinenInter­essen beein­träch­tigt worden ist. Eine sog. Bürge­r­an­zeige verpflichtetdie Behörde zur Prüfung, ob eine Ordnungs­wid­rig­keit vorliegt und ihreVerfol­gung geboten ist. Anzeigen von offen­sicht­li­chen Queru­lanten müssennicht aufge­nommen werden; ebenso Anzeigen, die schon bei grober Prüfungerkennen lassen, dass keine Ordnungs­wid­rig­keit vorliegt."