++ EIL ++

Datenschutzbeauftragter: Datensammlung über AfD Abgeordnete rechtens

Zuletzt aktualisiert:

Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig sieht die Datensammlung des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) über AfD-Abgeordnete als weitgehend rechtmäßig an. Das Vorgehen des LfV habe „grundsätzlich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beobachtung von Abgeordneten“ im Einklang gestanden, erklärte Schurig am Donnerstag in Dresden. Zuvor hatte unter anderem der „Tagesspiegel“ berichtet.

Ursprünglich gingen Innenminister Roland Wöller (CDU) und der neue Verfassungsschutz-Chef Dirk-Martin Christian davon aus, dass das Amt unter Leitung des früheren Präsidenten Gordian Meyer-Plath Daten über AfD-Mandatsträger rechtswidrig sammelte. Dabei unterliege die Sammlung und Speicherung von Daten über Abgeordnete besonders strengen Regelungen. Das Grundgesetz schütze ausdrücklich das freie Mandat von Abgeordneten, argumentierten sie. Später kündigten Wöller und Christian eine nochmalige rechtliche Prüfung an.