Details im Mordfall von Hartmannsdorf-Reichenau
Im Mordfall von Hartmannsdorf-Reichenau haben Staatsanwaltschaft und Polizei am Freitagvormittag erste Details bekannt gegeben. Demnach soll ein 55-jähriger LKA-Beamter einen 59-Jährigen aus Hannover auf brutale Art und Weise getötet haben. Laut Polizei lernten sich die Männer auf einer Internetplattform kennen. Dort äußerte das spätere Mordopfer den Wunsch getötet zu werden. Der Niedersachse machte sich schließlich Anfang November mit dem Fernbus auf den Weg nach Dresden, um dort den Kripo-Mitarbeiter zu treffen. Der mutmaßliche Täter soll sein Opfer in seiner Pension im Osterzgebirgischen Hartmannsdorf-Reichenau mit einem Messer am Hals tödlich verletzt haben. Der Tatverdächtige hat laut Staatsanwaltschaft ein Teilgeständnis abgelegt. Er sitzt in Untersuchungshaft. Eine Sonderkommision hat die Ermitlungen übernommen.Dresdens Polizeipräsident Dieter Kroll sprach von einem bislang einmaligen Verbrechen in Sachsen. Polizei und Staatsanwaltschaft nennen DetailsDer Kriminalbeamte habe sich am 4. November mit dem Mann getroffen, ihn kurz darauf in seiner Pension im Osterzgebirge umgebracht und die Leichenteile vergraben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag in Dresden mit. Der 55-jährige Kriminalhauptkommissar, der für das Landeskriminalamt Sachsen arbeitet, war unter Mordverdacht festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. Eine Sonderkommission namens „Pension“ ermittelt. Die Pension, in dem sich die Tat ereignet haben soll, gehört dem Verdächtigen, hatte zu dem Zeitpunkt wegen einer Renovierung aber keine Gäste. Der Leitende Oberstaatsanwalt Erich Wenzlick sprach bei einer Pressekonferenz von Tötung auf Verlangen - dies werde aber noch untersucht. Täter und Opfer hätten sich vor der Kontaktaufnahme im Internet nicht gekannt, hieß es.Das Opfer stammt den Angaben zufolge aus Hannover und ist Geschäftsführer einer Firma. Ein Geschäftspartner hatte ihn als vermisst gemeldet. Der mutmaßliche Täter arbeitet beim Landeskriminalamt als Schriftsachverständiger. Er soll allein und ohne Mitwisser gehandelt haben.