Dreieinhalb Jahre Haft für 45-Jährigen wegen sexuellen Kindermissbrauchs
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Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern muss ein 45 Jahre alter Leipziger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht sah insgesamt 24 Taten als erwiesen an. Demnach hatte sich der Arbeitslose aus Grünau in den letzten Jahren in seiner Wohnung an mehreren Jungen vergangen – darunter sein 13 Jahre alter Ziehsohn. Der Angeklagte hatte die Taten weitestgehend gestanden.