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Dreieinhalb Jahre Haft für 45-Jährigen wegen sexuellen Kindermissbrauchs

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Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern muss ein 45 Jahre alter Leipziger für dreiein­halb Jahre ins Gefängnis. Das Landge­richt sah insge­samt 24 Taten als erwiesen an. Demnach hatte sich der Arbeits­lose aus Grünau in den letzten Jahren in seiner Wohnung an mehreren Jungen vergangen – darunter sein 13 Jahre alter Ziehsohn. Der Angeklagte hatte die Taten weitest­ge­hend gestanden.