Dreifach-Mord von Groitzsch – Staatsanwaltschaft und Verteidigung fechten Urteil an
Der Dreifach-Mord von Groitzsch wird die Justitz offenbar noch längere Zeit beschäftigen. Wie Radio Leipzig erfuhr, sind sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen. Die Anklage will erreichen, dass Guido N. nie mehr auf freien Fuß kommt. Die dafür notwendige nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde vom Gericht allerdings abgelehnt. Ganz anders die Widerspruchsgründe der Verteidigung: Der zu lebenslanger Haft verurteilte Guido N. sieht sich immer noch als Opfer, sein Anwalt hat das komplette Urteil angefochten und einen Freispruch gefordert.Das Gericht hat jetzt mehrere Wochen Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen, erst danach können die genauen Revisionsgründe benannt werden. Sollten die Revisionsanträge dann durchgehen, muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.