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Ehefrau erstochen: Staatsan­waltschaft legt Revision ein

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Im Fall des 39-jährigen Mannes, der im September vergan­genen Jahres seine Ehefrau getötet haben soll, hat die Staats­an­walt­schaft Revision einge­legt. Das bestä­tigte ein Gerichts­spre­cher unserem Sender.

Der Angeklagte war Ende April zu einer Freiheits­strafe von sechs Jahren verur­teilt worden. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Vertei­di­gung. Es wertete die Tat als Totschlag im Affekt, sie sei aus Verzweif­lung geschehen. Die Staats­an­walt­schaft forderte wegen Mordes eine lebens­lange Haftstrafe.

Der Angeklagte hatte seine Ehefrau vor den Augen der gemein­samen Kinder ersto­chen.