Ehefrau erstochen: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
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Im Fall des 39-jährigen Mannes, der im September vergangenen Jahres seine Ehefrau getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher unserem Sender.
Der Angeklagte war Ende April zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Es wertete die Tat als Totschlag im Affekt, sie sei aus Verzweiflung geschehen. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe.
Der Angeklagte hatte seine Ehefrau vor den Augen der gemeinsamen Kinder erstochen.