Ehemaliges Hotel in Schkeuditz kann als Asylunterkunft genutzt werden
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Im Schkeuditzer Ortsteil Dölzig kann in einem ehemaligen Hotel eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber entstehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Donnerstagmittag in einem Urteil bestätigt. Zwei Nachbarn hatten gegen die entsprechende Baugenehmigung des Landkreises Nordsachsen Widerspruch eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht urteilte, dass eine abweichende Nutzung vom eigentlichen Zweck eines Hotels aber möglich ist. Das Gebäude wird künftig bis zu 85 Asylbewerbern Platz bieten.