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Einigung im Kitastreit

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Eigent­lich sollte am Montag vor dem Dresdner Oberlan­des­ge­richt der Prozess im sogenannten Kitast­reit verhan­delt werden. Doch kurzfristig wurde der Termin aufge­hoben – denn die Parteien haben sich in einem Vergleich geeinigt. Ursprüng­lich sollte das Gericht am Montag prüfen, ob die Stadt Leipzig daran schuld war, dass die Kläger später einen Kita-Platz bekommen haben. Die beiden Frauen hatten wegen eines Verdienst­aus­falls geklagt. Zunächst ohne Erfolg, die Klage wurde abgewiesen. Im Zuge der Revision entschied der Bundes­ge­richthof  aber zwischen­zeit­lich, dass grund­sätz­lich ein Anspruch auf Schadens­er­satz bestehe, sollte die Kommune den Mangel mitver­schuldet haben. Über die Einzel­heiten des Vergleichs wurde zunächst nichts bekannt.