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Einzelfallentscheidung: Leipziger Café ist keine Bar

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Ein Café-Betreiber aus Leipzig darf wieder aufmachen.

Er hätte in der Pandemie von der Stadt nicht als Bar, sondern als Gaststätte eingestuft werden müssen, urteilte das Verwaltungsgericht Leipzig am Dienstag (3 L 52/22).

Es wies zugleich darauf hin, dass die Entscheidung nur für diesen Einzelfall gilt. Der Beschluss erlaube nicht allgemein den in Leipzig ansässigen Bars, ihren Geschäftsbetrieb aktuell wieder aufzunehmen.

Gegen den Beschluss kann die Stadt Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.